Unterweisungen

Damit Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können, ist es notwendig, Sie durch regelmäßige Unterweisungen über die Gefährdungen und das richtige Verhalten bei Ihrer Tätigkeit zu informieren und zu qualifizieren.

Unterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil im Arbeitsschutz und gehören zu den Unternehmerpflichten. Sie beinhalten nicht nur alle wichtige Informationen zum sicheren Umgang von Prozessen oder Anlagen / Maschinen sondern sind auch Chance zugleich Ihre Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz mit einzubinden.

Die Grundlagen und Inhalte von Unterweisungen sind die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb, die getroffenen Schutzmaßnahmen und die Erfahrungen mit ihrer Umsetzung. Die Themeninhalte ergeben sich somit für alle Mitarbeiter, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit stehen.

Als Nachweispflicht der Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern hat jeder Unternehmer die Unterweisung zu dokumentieren. Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich, bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn, bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz, vor jeder neuen Tätigkeit, beim Erkennen einer unsicheren Situation, nach einem Unfall und beim Erkennen einer unsicheren betrieblichen Situation, dokumentiert wiederholt werden. (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)

Im Ereignisfall geben Ihnen dokumentierte Sicherheitsunterweisungen die notwendige Rechtssicherheit gegenüber den Behörden für Arbeitsschutz oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir erstellen stellvertretend für Sie die Unterweisungsunterlagen und übernehmen auch gerne die dokumentierte Unterweisung selbst. 

Wir als Dienstleister entlasten Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement sowie Brandschutz und garantieren Ihnen in unseren Leistungsmodulen eine schlanke, prozessorientierte Arbeitsweise. Gemeinsam mit SICHERHEIT zum Erfolg.