Sicherheitstechnische Leistungen
Die Aufgabenbereiche ergeben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz § 6 und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsvorschrift DGUV-V2.
- Beratung des Arbeitgebers in den Bereichen Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Beratung gem. der geltenden Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften
- Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
- Hilfestellung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- Beratung in der Planungsphase sämtlicher Baumaßnahmen
- Unterstützung bei der Einführung und Beschaffung neuer Betriebsmittel und persönlicher Schutzausrüstung usw.
- Dokumentierung sämtlicher Arbeitsschutzmaßnahmen
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
Als zusätzliche Leistungen bieten wir an:
- Aufbau eines funktionierenden Arbeitsschutzmanagements (auf Wunsch ISO 45001)
- Unterweisung und Schulung von Mitarbeitern
- Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Betriebsmitteln
- Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, Betriebsmitteln etc.
- Unterstützung bei Behördenkontakten
