Sichere Arbeitsplätze durch regelmäßige Prüfung


Prüfungen von Firmen-/Betriebsfahrzeugen nach DGUV-Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ durch zertifizierte Sachkundige

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 ist der Unternehmer dazu verpflichtet, alle den Arbeitnehmern zur Durchführung ihrer Tätigkeit überlassenen Betriebsmittel einer wiederkehrenden Prüfung hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit in regelmäßigen Abständen zu unterziehen.Dazu zählen auch Fahrzeuge, die für betriebliche Zwecke genutzt werden.Bei der Prüfung wird der Betriebs- und arbeitssichere Zustand überprüft und bewertet.Die Hauptuntersuchung gem. STVZO (TÜV) ist nicht ausreichend und Unternehmer, die der Prüfung nicht nachkommen, riskieren eine Ordnungswidrigkeit gem. § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGBVIl i.V. mit §58 DGUV-V70.

Firmenfahrzeuge als Arbeitsplatz
Im Gegensatz zu privat genutzten Fahrzeugen, trägt der Unternehmer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Verantwortung für den betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs. Entsprechend sind die Anforderungen höher und umfassen auch die regelmäßige Schulung der Fahrzeugführer.Das Fahrzeug ist also als Arbeitsplatz definiert und die Regelungen zum Arbeitsschutz treffen ebenso zu, um Stör- und Unfälle zu vermeiden.

Prüffristen / Vorgaben
Gewerblich genutzte Fahrzeuge werden i.d.R. häufiger und intensiver als private genutzt. Unterschiedliche Nutzer, häufige Nutzung, etc. können Gründe sein, die Prüffristen zu verkürzen. Zwar regelt die DGUV-V70 mit der jährlichen Prüffrist eine Mindestanforderung vor, dennoch sollen sich Prüffristen gem. der BetrSichV am tatsächlichen Bedarf orientieren. Diesen Prüfbedarf zu ermitteln obliegt der Verantwortung des Unternehmers. Unser sachkundiges Team unterstützt Sie gerne bei der Bedarfsermittlung.

Was wird geprüft?
Bei den Prüfungen orientieren wir uns an dem DGUV-Grundsatz 314-003. Diese regelt die Anforderungen an die Prüfungen. Dabei werden Verkehrs- und arbeitssicherheitstechnische Aspekte überprüft.
Folgende Punkte werden hierbei u.a. überprüft:·      
Lichttechnische Anlagen
Sitzplätze und -flächen 
Schalter und andere elektrische Einrichtungen
Warnmeldeanlagen, Warndreieck, Warnweste, etc.
Erste-Hilfe an Bord
Lenk- und Bremsanlagen
Reifen
Auspuffanlage
Fahrerrückhaltesysteme
Ladungssicherung
Betriebs- und Bedienungsanleitungen

Hinweis:
Bei Sonderfahrzeugen können zusätzliche Prüfungen gem. den zusätzlichen Anforderungen nötig werden.

Welche Fahrzeuge unterliegen der Prüfpflicht?
Alle vom Unternehmer bereitgestellten Fahrzeuge (PKW, LKW, Anhänger, etc.).Private Fahrzeuge sind von der Prüfpflicht ausgenommen. 

Wie oft muss geprüft werden?
Gem. der DGUV-V70 muss die Prüfung alle 12 Monate („mindestens einmal Jährlich“), durchgeführt werden. Bei Bedarf kann der Prüfintervall auch kürzer sein. Neue Fahrzeuge müssen also spätestens nach 12 Monaten der DGUV-V70 – Prüfung unterzogen werden. 

Was bedeutet „Bedarf“ nach kürzeren Prüfintervallen?
Ein erhöhter Prüfbedarf kann auftreten, wenn Fahrzeuge lange nicht genutzt wurden, bei Mängelbeschwerden der Mitarbeiter, nach Unfällen o.ä.Der Unternehmer trägt stets die Verantwortung für Festlegung und Einhaltung von Prüfumfang und -fristen. 

Die Vorteile für Ihren Betrieb
Unsere Fachkräfte prüfen Ihre Fahrzeuge und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Fürsorgepflicht. 

Geprüfte Arbeitsmittel, sichere Arbeitsplätze und qualifizierte Mitarbeiter sind der Garant für ein sichere Arbeitsumgebung und weniger kostenintensive Stör- oder Unfälle, Prüfungen können i.d.R. direkt in Ihrem Betrieb nach Vereinbarung durchgeführt werden, geringe Ausfallzeiten: Die Fahrzeuge stehen Ihnen schnellstmöglich wieder zur Verfügung. Bei Fragen und Terminierungen stehen wir Ihnen stets und gerne zur Verfügung.

Wir als Dienstleister entlasten Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement sowie Brandschutz und garantieren Ihnen in unseren Leistungsmodulen eine schlanke, prozessorientierte Arbeitsweise. Gemeinsam mit SICHERHEIT zum Erfolg.