Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt die regelmäßige Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen
Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für sein Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und seine Mitarbeiter über mögliche Risiken bei Ausübung ihrer Tätigkeit zu informieren.
Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen beinhaltet zunächst einmal einen hohen Aufwand, bewahrt aber jeden Arbeitgeber später einmal davor haftbar gemacht zu werden. Nehmen Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht als notwendiges Übel wahr, sondern als Chance für eine Klärung und Verbesserung der Verhältnisse am Arbeitsplatz, um Ausfall- und Krankheitszeiten zu minimieren.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört es zu unseren Aufgaben, Ihnen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Wenn gewünscht führen wir die Gefährdungsbeurteilung auch nahezu komplett für Sie durch. Neben unseren Fachkenntnissen und unserer überbetrieblichen Tätigkeit in unterschiedlichen Branchen können wir Ihr Unternehmen als Außenstehender objektiv, neutral und individuell betrachten. So helfen wir Ihnen ihr Gefährdungspotenzial aufzuzeigen und entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam individuelle Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren. Die Gefährdungsbeurteilung muss aufgrund einiger Verordnungen vor allem von Fachkundigen erstellt werden und einer steten Revision unterzogen werden. So wird dieses zentrale Vorhaben zu einem wichtigen Stützpfeiler des Arbeitsschutzmanagementsystems.
Was viele nicht wissen: die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung beinhaltet nicht nur eine Betrachtung der klassischen Bedingungen, wie etwa chemischen Gefährdungen oder die Lärmbelastung am Arbeitsplatz, sondern auch psychische Belastungen bei der Arbeit: Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation, Arbeitsumfeld und soziale Faktoren. Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Methoden des moderierten Workshops, Fragebogen oder Beobachtungsverfahren.
Unsere Leistungen
- Erstellung aller betrieblich notwendigen Gefährdungsbeurteilungen, z.B. Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Rechtssichere schriftliche Dokumentation der Ergebnisse
- Übergabegespräch mit den verantwortlichen Personen
- Erstellung von Maßnahmenlisten für die Umsetzung der ermittelten Schutzmaßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
