Vorsorge im Bereich Brandschutz

Erstellung von Brandschutzkonzepten und -plänen

Jedes Unternehmen stellt seine ganz eigenen Anforderungen an den Brandschutz, so dass individuelle Brandschutzkonzepte und -pläne von Bedarf sind. Das betrifft auch geplante Neubauten oder Sanierungen wie auch die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Brandschutzvorlagen, in allen Fällen sollte ein Brandschutzbeauftragter hinzugezogen werden. Somit können schon im Vorfeld potenzielle Brandgefahren minimiert werden.

Zu den gängigen Vorbeugungsmaßnahmen gehört natürlich auch die fachgemäße Erstellung einer aktuellen Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C oder deren Überarbeitung, die Ausarbeitung von Betriebsanweisungen zum Verhalten im Brandfall ebenso wie die Unterweisung und Schulung von Mitarbeiter. Im Gefahrenfall ist schnelles und sicheres Handeln gefordert, um größeren Schaden zu vermeiden. Deshalb ist der vorbeugende Brandschutz in Unternehmen sehr wichtig und sollte zu den Kernthemen gehören. Wir stellen Ihnen die dafür notwendige Expertise, um Schäden für Sie und Ihr Unternehmen abzuwenden!

Anschaffung geeigneter Technik und Löschmittel

Ohne Fachwissen ist es schwer sich für die passende Technik und die richtigen Löschmittel zu entscheiden. Mit unserem Fachwissen beraten wir Sie gerne umfassend zu diesem Thema.

Vermeidung und wirksame Bekämpfung von Bränden:
Gefährdungsbeurteilungen für den betrieblichen Brandschutz

Um potenzielle Risiken eines Brandes noch besser erkennen und vermeiden zu können ist eine Brandgefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz wichtig, die ausschließlich von einer geschulten Fachkraft vorgenommen werden sollte. Hier gilt es die individuellen Gefahren herauszuarbeiten, die eine Rolle spielen. Dies gilt natürlich insbesondere für Arbeitsplätze, bei denen feuergefährliche Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen, aber auch im Büro sollte man Gefahren wie Kabelbrand erkennen und potenziell vorbeugen. Mit uns müssen Sie sich keine Sorgen mehr um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen machen: Wir helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher zu erfüllen.


Brandschutzhelferausbildung

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass mindestens 5 % der Angestellten zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden müssen. Wenn Sie es wünschen bieten wir Ihnen die Brandschutzhelferausbildung an. Nach der Ausbildung wird der Brandschutzbeauftragte sicher mit den Feuerlöschmitteln umgehen können, und im Gefahrenfall maßgeblich dazu beitragen, dass Gebäude rasch und sicher verlassen werden können.


Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung

Da es sich beim Brandschutz um eine gesetzlich vorgegebene Maßnahme handelt, ist es verpflichtend, alle betreffenden Maßnahmen entsprechend zu dokumentieren. Darüber hinaus müssen Rettungs-, Flucht- und Feuerwehrpläne stets aktuell sein.  Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie brandschutztechnisch immer auf dem neuesten Stand sind.

Wir als Dienstleister entlasten Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement sowie Brandschutz und garantieren Ihnen in unseren Leistungsmodulen eine schlanke, prozessorientierte Arbeitsweise. Gemeinsam mit SICHERHEIT zum Erfolg.