Betriebsmittelprüfung


Geprüfte Arbeits- und Betriebsmittel sind die Basis für ein sicheres Arbeiten

Prüfung von Elektrogeräten
Jedes Unternehmen mit elektronischen Geräten ist verpflichtet zum Schutze seiner Mitarbeiter und Kunden regelmäßig stattfindende Elektroprüfungen nach der DGUV-Vorschrift 3 durchzuführen. Angefangen bei der Kaffeemaschine bis hin zum Kühlschrank und Drucker.

Hierbei gilt es die gesetzlich geregelten Vorschriften zu beachten und für eine sachgemäße Prüfung aller elektrischen Geräte – sowohl ortsfeste als auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – zu sorgen. Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schadensfall kommen, beispielsweise durch einen Kabelbrand oder Kurzschluss verursacht, muss der Unternehmer den einwandfreien Zustand der elektrischen Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten schließen Versicherer und die Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn die gesetzlichen und behördlichen Auflagen nicht eingehalten werden. Der Nachweis der Prüfprotokolle entbindet Sie von der Haftung! Um diese Risiken und die hiermit verbundenen Folgekosten zu minimieren, ist es klug, die Prüfungen regelmäßig durch geschultes Fachpersonal durchführen zu lassen.

Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der elektrischen Geräte in Ihrem Unternehmen und kümmern uns um die Prüfung Ihrer ortsfesten sowie ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel.



Prüfungen von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte zählen zu den am häufigsten verwendeten Arbeitsmitteln. Um den sicheren Umgang mit diesen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Leiterprüfung erforderlich und auch gesetzliche Pflicht. Gemäß §14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet alle Arbeitsmittel – und dazu zählen auch Leitern und Tritte – in regelmäßigen Abständen auf deren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Die Prüfung von Leitern und Tritten muss dabei durch eine sachkundige befähigte Person erfolgen und mit einer entsprechenden Prüfplakette versehen werden. Nähere Informationen zu Art, Umfang und Fristen der Leiterprüfung sind in der DGUV Information 208-016 festgelegt.

Wir bieten Ihnen die Prüfung von Leitern und Tritten durch eine sachkundige Person an. Wir prüfen alle Ihre Leitern und Tritte schnell und zuverlässig und dokumentieren alles fachgerecht, so dass Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Wir als Dienstleister entlasten Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement sowie Brandschutz und garantieren Ihnen in unseren Leistungsmodulen eine schlanke, prozessorientierte Arbeitsweise. Gemeinsam mit SICHERHEIT zum Erfolg.