Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten


Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und bei der Verhütung dieser mitzuwirken. Nach § 22 Sozialgesetzbuch VII werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.

Wir bereiten Ihre Mitarbeiter ideal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vor. In der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten vermitteln wir den Teilnehmern die notwendigen Kenntnisse und das fachliche Know-how über die Aufgaben und die Verantwortung des Sicherheitsbeauftragten gemäß der geltenden DGUV-Vorschrift. Als angehender Sicherheitsbeauftragter erhalten Sie im Rahmen dieser Schulung einen Überblick über die aktuellen Rechtsgrundlagen, die Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bis hin zu möglichen Schutzmaßnahmen und Sicherstellung bzw. Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

Akzeptanz bei seinen Kollegen, Sozialkompetenz, eine gute Beobachtungsgabe, Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen sind die Grundlagen zu einer erfolgreichen Umsetzung der Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten.

Zielgruppe:
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Inhalte und Schulungsdauer:
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten umfasst 2 Tage.

Allgemeiner Teil:
– Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
– Aufgaben und Befugnisse der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
– Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
– Der Sicherheitsbeauftragte: Die Stellung, Aufgaben und Rechte 
– Grundlagen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit
– Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
– Unfälle und Erste Hilfe
– Arbeitsunfälle und ihre Untersuchungen und Präventionsmaßnahmen
– Schriftliche Erfolgskontrolle

Spezieller Teil:
– Persönliche Schutzausrüstungen
– Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
– Hand- und kraftbetriebene Arbeitsmittel
– Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr
– Gefahrstoffe
– Brandschutz
– Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3
– Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Verkehrswege, Gabelstapler)
– Sicherheitseinrichtungen, Flucht- und Rettungswege
– Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
– Ergonomie, Heben und Tragen, Hygiene
– Umgang mit Abfällen
– Schriftliche Erfolgskontrolle

Abschluss:
– Teilnahmebescheinigung


Wir als Dienstleister entlasten Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement sowie Brandschutz und garantieren Ihnen in unseren Leistungsmodulen eine schlanke, prozessorientierte Arbeitsweise. Gemeinsam mit SICHERHEIT zum Erfolg.