Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz und Betriebssicherheit sind integrale Bestandteile eines jeden Unternehmens und begleiten es in seinem gesamten Lebenszyklus. Ob vom Gesetzgeber vorgeschrieben oder vom Unternehmen selbst für höchst wichtig empfunden – der Schutz und die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz sollte grundsätzlich von großer Bedeutung für jeden Arbeitgeber sein.

Nach den gesetzlichen Anforderungen hat jeder Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz keinen Gefahren ausgesetzt sind, die unmittelbar mit ihrer Tätigkeit an sich zu tun haben. Gesetzliche Grundlage der Vorgaben ist das zu EG-Richtlinien erlassene Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) und eine Vielzahl spezieller Verordnungen, beispielsweise für Arbeitsstätten oder Gefahrstoffe.

Da eine Gefährdungserkennung jedoch mehr ist als nur eine betriebliche Begehung, fachliche Kompetenz sowie Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordert, kann daher die Beauftragung eines externen Dienstleisters für Arbeitssicherheit für eine ordnungsgemäßen Umsetzung der gesetzlicher Standards sorgen.

Nicht nur das der Arbeitsschutz bei den Mitarbeitern für ein Gefühl der Sicherheit und Vorsorge in ihrem Sinne sorgt, auch für Unternehmen ist ein korrekt durchgeführter Arbeitsschutz und eine hohe Betriebssicherheit von Vorteil. Als Unternehmen bleiben Sie betrieblich flexibel bei größtmöglicher Kosteneffizienz. Seien es erhebliche Kosteneinsparungen durch geringere Ausfallzeiten oder einfach eine bessere Arbeitsmoral der Belegschaft durch ein gesteigertes Wohlbefinden am Arbeitsplatz – alle Maßnahmen sind letztendlich bedeutend für die Produktivität und Qualität eines Unternehmens.

Da es sich bei Thema Arbeitsschutz um ein recht komplexes und umfangreiches System handelt, stehen wir Ihnen – als unabhängige externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – unterstützend bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gerne zur Verfügung. Mit uns erfüllen Sie die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2.
Wir betreuen Sie ganzheitlich und umfassend im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz oder schwerpunktmäßig in puncto Gefahrstoffmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Risikobeurteilung, Brandschutz und Mitarbeiterunterweisung.

Wir als Dienstleister entlasten Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement sowie Brandschutz und garantieren Ihnen in unseren Leistungsmodulen eine schlanke, prozessorientierte Arbeitsweise. Gemeinsam mit SICHERHEIT zum Erfolg.